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Bayern fördert Aufbau einer Wasserstofftankstellen-Infrastruktur

Das Förderprogramm tritt am 1. Februar 2022 in Kraft und läuft bis 31. Dezember 2023. Ziel ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. (Quelle LBO)

Aus Sicht des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) reicht das Förderprogramm nicht aus, um flächendeckend Infrastruktur und Fahrzeuge einzuführen. Neben einer höheren finanziellen Beteiligung des Staates brauche es insbesondere eine Berücksichtigung in Form längerfristiger Vergaben. (Foto: pixabay)
Aus Sicht des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) reicht das Förderprogramm nicht aus, um flächendeckend Infrastruktur und Fahrzeuge einzuführen. Neben einer höheren finanziellen Beteiligung des Staates brauche es insbesondere eine Berücksichtigung in Form längerfristiger Vergaben. (Foto: pixabay)
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Redaktion (allg.)
von Martina Weyh

Der Freistaat Bayern setzt auf den flächendeckenden Aufbau einer Wasserstofftankstellen-Infrastruktur und hat dazu ein Förderprogramm aufgelegt, das am 1. Februar 2022 in Kraft tritt und bis 31. Dezember 2023 läuft. Im Fokus steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik.

Im Rahmen einer digitalen Vorstellung des Programms, an der auch Staatsminister Hubert Aiwanger teilnahm, machte der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) deutlich, dass das Förderprogramm aus seiner Sicht noch nicht ausreiche, um flächendeckend Infrastruktur und Fahrzeuge einzuführen.

Neben einer höheren finanziellen Beteiligung des Staates braucht es nach der Einschätzung des Branchenverbandes insbesondere eine Berücksichtigung in Form längerfristiger Vergaben. Förderungen werden im Rahmen dieses Programms für Investitionen mit einer einmaligen Zuwendung gewährt für

  • die öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse als Beihilfe für öffentlich zugängliche Tankinfrastruktur für emissionsfreie Kfz,
  • die nichtöffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse,
  • die Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik auf Wasserstoffbetrieb jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung der nichtöffentlichen Betankungsinfrastruktur,
  • die Errichtung neuer klimaneutraler Wasserstofferzeugungsanlagen im regionalen Zusammenhang vor Ort zur bedarfsorientierten Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff.

Weitere Informationen sind hier » verfügbar.

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