Baden-Württemberg plant, den Bau von Trafos für Ladestationen zu erleichtern
Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden Württemberg hat mitgeteilt,. dass das Landeskabinett „zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung“ auf den Weg gebracht habe. Dabei geht es zwar in erster Linie um den Wohnungsbau, der laut Bauministerin Nicole Razavi „zu teuer und zu kompliziert“ geworden sei. Es betrifft aber auch den Ausbau er E-Mobilität, bei dem sich das Bundesland auch gern in einer Vorreiterrolle sieht.
Große Erleichterungen für den Ausbau er Ladeinfrastruktur
Daher wurden in drei Bereichen Maßnahmen definiert, etwa rund um die Baugenehmigungsverfahren, bauliche Standards und die Stärkung der Baurechtsbehörden. Aus Sicht der Elektromobilität ist vor allem interessant, dass mit der Reform der LBO auch das Errichten von Ladestationen für Elektroautos erleichtert werden soll. Konkret schreibt das Ministerium in der Mitteilung:
„Bereits heute braucht es in Wohngebäuden für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge keine Baugenehmigung mehr. Gleiches gilt für PV-Anlagen, auch bei gewerblicher Nutzung. Künftig soll auch die Errichtung gewerblicher Ladestationen (zum Beispiel in Tiefgaragen) verfahrensfrei gestellt werden. Derzeit bedeutet dies noch eine Nutzungsänderung des Gebäudes und bedarf der Genehmigung. Zudem werden die mit der Ladeinfrastruktur zusammenhängenden technischen Nebenanlagen, wie beispielsweise Trafo-Stationen, ebenfalls verfahrensfrei gestellt.“
In der Branche kommt diese Ankündigung sehr gut an. Wir lasen etwa bei LinkedIn von etwa Arals eMobility-Vorstand Alexander Junge:
„Ich sehe mit großer Freude, dass die Novelle der LBO Baden-Württembergs die Verfahrensfreiheit für Nebenanlagen von Ladestationen wie z.B. Trafos mit sich bringt. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts, denn die Baugenehmigungspflicht von Trafos hat im ultraschnellen Bereich meistens die politisch gewollte und längst eingeführte Verfahrensfreiheit von Ladesäulen ausgehebelt.“
Baden-Württembergs Landesregierung sei seines Wissens nach die erste Landesregierung, die diese wichtige Änderung ihrer Landesbauordnung auf den Weg bringt. Er ergänzt:
„Herzlichen Glückwunsch zu dieser Vorreiterrolle und ich hoffe, dass viele weitere Länder schnell folgen werden! Aus gutem Grund hat der Bund im Masterplan Ladeinfrastruktur II die Länder dazu aufgerufen.“
Noch ist die Novelle der Landesbauordnung nur ein Kabinettsbeschluss. Die Reform geht in die Anhörung und soll dann nach einer neuerlichen Befassung durch das Kabinett dem Landtag zugeleitet werden. Das Ziel der Landesregierung ist es aber, dass die Reform vom Landtag 2025 beschlossen wird und dann in Kraft treten kann.
Was bedeutet das?
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung! Denn bisher scheiterte der Ausbau der Ladeinfrastruktur oft am nötigen neuen Trafohäuschen. Hier würde die Novelle aus baden-Württemberg große Hürden abbauen!
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