Automatisiertes Fahren: Strafrecht muss angepasst werden

Die Automobilclubs fordern eine Neujustierung des Strafrechtes wegen der steigenden Automatisierung der Fahrfunktionen

Audi AI im A8: Die Limousine kann technisch mehr, als rechtlich erlaubt ist. | Foto: Audi
Audi AI im A8: Die Limousine kann technisch mehr, als rechtlich erlaubt ist. | Foto: Audi
Gregor Soller

Neuwagen werden aufgrund der steigenden Zahl der Assistenzsysteme immer intelligenter und können tatsächlich schon diverse Fahrfunktionen „teilautonom“ übernehmen. Und die Lenker nutzen das gern. Der Leiter der Rechtsabteilung des Automobilclubs ACE, Hannes Krämer, warnt allerdings, dass durch die zunehmende Automatisierung die Verantwortung für das Führen der Fahrzeuge zunehmend verlagert werde. Deshalb forderte er Klarheit für die Nutzer automatisierter Fahrfunktionen: „Dem Nutzer muss klar sein, welche rechtlichen Konsequenzen drohen." Auch der Automobilclub AvD hat sich zum Thema ähnlich geäußert: Das derzeit geltende Strafrecht sei angesichts fortschreitender Automatisierung von Fahrzeugen überholt.

Was bedeutet das?

Die Automatisierung der Fahrzeuge schreitet rasch voran, doch die Gesetze wurden daran noch nicht vollumfänglich angepasst. Entsprechend bleibt zu hoffen, dass diese neu entstandenen „Graubereiche“ von der Gesetzgebung schnell nachjustiert werden.