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Auch für Busse: Förderung nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur

Das Programm soll mittelstandsfreundlich ausgerichtet sein und wird nach dem Windhundprinzip vergeben.

Die zu fördernden Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW und mehr besitzen. (Foto: Bünnagel)
Die zu fördernden Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW und mehr besitzen. (Foto: Bünnagel)
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Johannes Reichel
von Claus Bünnagel

Ab sofort können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU) der Busbranche Förderanträge für nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur stellen. Nach intensiven Bemühungen des bdo wurde die laufende Förderung um Busse erweitert. Die Förderung ist zudem mittelstandsfreundlich ausgerichtet.

DC-Nennladeleistung von mindestens 50 kW

Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50 kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab.

Technischen Anforderungen müssen erfüllt sein

Auf der Webseite des Projektträgers Jülich ist eine förderfähige Herstellerliste mit entsprechenden technischen Anforderungen hinterlegt. Sollte die gewünschte Ladeeinrichtung bzw. -ausführung dort nicht gelistet sein, muss man sich an den Hersteller der Ladestation wenden. Dieser prüft zunächst, ob die Ladeeinrichtung die technischen Anforderungen erfüllt. Ist das der Fall, schickt er das Datenblatt der gewünschten Ladeeinrichtung, aus dem die Erfüllung aller Anforderungen hervorgeht, an die folgende E-Mail-Adresse mit der Anfrage zur Aufnahme auf die Herstellerliste: ladeinfrastruktur-technik@now-gmbh.de. Die Liste wird nach erfolgreicher Prüfung entsprechend aktualisiert.

Beschaffung und Installation innerhalb von 18 Monaten

Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden. Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. Euro begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem max. möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart: KMU mit 40 % und GU mit 20 %. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheids).

Schnelle Antragstellung nötig

Die Förderung läuft nach dem Windhundprinzip. Entsprechende Anträge sollten schnell gestellt werden, denn das Programm läuft nur, solange noch Mittel dafür vorhanden sind. Die Fördersumme dieses Aufrufes beträgt 400 Mio. Euro. Spätestens Mitte November soll das Programm dann eingestellt werden.

Weitere Informationen hier.

Online-Antragstellung hier.

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