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ADAC: Autofahren im Sommer - Was ist erlaubt und was nicht

Aktuell sind viele Autofahrer bei sommerlichen Temperaturen unterwegs. Doch auch wenn es angenehmer ist, sich mit Flip-Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen, sollte man lieber festes Schuhwerk wählen. Der ADAC erklärt warum und gibt zudem Tipps zur richtigen Ladungssicherung und erläutert auch, warum nicht jede Sonnenbrille fürs Autofahren geeignet ist.

ADAC gibt Tipps und Hinweise für Autofahrer im Sommer. Denn es gibt einiges, was erlaubt ist und einiges, was man sich verkneifen sollte. (Foto: isaa94/pixabay)
ADAC gibt Tipps und Hinweise für Autofahrer im Sommer. Denn es gibt einiges, was erlaubt ist und einiges, was man sich verkneifen sollte. (Foto: isaa94/pixabay)
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Redaktion (allg.)
von Franziska Neuner

Ob als Taxi bei der Arbeit, zu Tagesausflügen oder unterwegs an den See – ohne Schuhwerk Auto zu fahren ist trotz hoher Temperaturen keine gute Idee. Zwar ist es nicht verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren.

Kommt es jedoch zu kritischen Bremssituationen, kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Dann droht bei einem Unfall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sogar eine gewisse Teilschuld kann dem Fahrer zugesprochen werden, da dieser gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

Zudem kann die eigene Kaskoversicherung Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Der ADAC empfiehlt Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.

Keine provisorischen Transportlösungen

Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen.

Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung korrekt zu sichern: Es dürfen bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls drohen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Nicht jede Sonnenbrille zum Autofahren geeignet

Sonnenbrillen schützen auch beim Autofahren vor Blendung, aber nicht jedes Modell ist im Auto geeignet. Sonnenbrillen der Blendschutzkategorie 4 sind für den Straßenverkehr ungeeignet, hier lassen dunkle Gläser und ein hoher Blendschutz nur drei bis acht Prozent des Lichts durch. Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger bzw. einem Tönungsgrad ab 75 Prozent sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr.

Der ADAC rät ohnehin davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder nachts eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen muss man außerdem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden können. Braun oder grau getönte Gläser verfälschen den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.

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