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ACE: So verhalten Sie sich richtig auf der Autobahn

In der Urlaubszeit geraten Fahrten auf Autobahnen oft zum Geduldsspiel, nicht selten kommt es aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens auch zu gefährlichen Situationen. Eine Gelegenheit, auf die wichtigsten Verhaltensregeln hinzuweisen, findet der zweitgrößte Autoclub Deutschlands.

Bei in beiden Richtungen jeweils mindestens zwei Spuren muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. | Bild: G.C./Pixabay.
Bei in beiden Richtungen jeweils mindestens zwei Spuren muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. | Bild: G.C./Pixabay.
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Redaktion (allg.)
von Claudia Leistritz

Sommerzeit ist Urlaubszeit, heißt in der Regel: volle Autobahnen. Der Auto Club Europa (ACE) hat einige Ratschläge zusammengestellt, wie Fahrer und Insassen sicher, nervenschonend und gesetzeskonform am besten durch den Stau kommen können.

Sicherheitsabstand und Geduld

Vorsicht, wenn die Zeit drängt: zu eng auffahren und vordrängeln, andere beeinträchtigen und den Verkehrsfluss behindern kann auch strafbar sein. Als Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gilt üblicherweise mindestens der „halbe Tacho“ – also bei 100 km/h zum Beispiel 50 Meter.

Eine andere Methode kann zur Überprüfung dienen, wie der Berliner Mobilitätsspezialist rät: Dabei sucht man sich am Straßenrand einen Fixpunkt, zum Beispiel einen Leitpfosten oder einen Baum. Ab dem Zeitpunkt, ab dem das vorausfahrende Fahrzeug an diesem Punkt vorbeifährt, sollten mindestens zwei Sekunden vergehen, bis man selbst (beziehungsweise die „eigene Fahrzeugfront“) dort ankommt.

Die Strafe bei einem Verstoß gegen diesen Sicherheitsabstand kann – je nach Geschwindigkeit und Abstand – ziemlich herb ausfallen. Der ACE zählt auf: ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, der Eintrag von zwei Punkten „in Flensburg“ und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Vorsicht am Stau-Ende

Besonders gefährlich kann ein plötzlicher Stau geraten. Viele Unfälle entstehen durch Auffahren am Ende einer Autoschlange auf der Autobahn, da der Stillstand aus der Ferne nicht schnell genug eingeschätzt werden kann. Daher sollte bei ersten Anzeichen solcher Situationen unverzüglich aber vorsichtig („gleichmäßig“) abgebremst werden. Zugleich sollte gemäß § 16 Abs. 2 StVO auch die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, um nachkommende Fahrer zu warnen. Sehr wichtig: abruptes Bremsen und plötzliche Spurwechsel vermeiden. Manchmal weisen Straßenschilder auf voraussichtliche Stausituationen – diese, so der ACE, sollten unbedingt ernst genommen werden.

Rettungsgasse bilden

Was vielleicht weniger gewärtig ist: Schon wenn der Verkehr nur stockt, muss auf Autobahnen „immer“ eine Rettungsgasse gebildet werden. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Voraussetzung: Die Fahrbahn besteht in beiden Richtungen aus mindestens zwei Spuren.

In solchen Fällen gilt Folgendes:

Die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur weichen weiter nach links bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie aus. Alle anderen bewegen sich nach rechts zu ihrer Fahrspurmarkierung. „Diese Regelung gilt immer, egal wie viele Spuren vorhanden sind“, betont der Mobilitätsbegleiter. Wichtig hierbei sei allerdings zu beachten, dass der Standstreifen auf der rechten Seite stets „weiterhin benutzbar“ sein müsse. Die Rettungsgasse dient übrigens nicht nur zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen sondern auch als Ausweichmöglichkeit für diejenigen, die am Stau-Ende nicht schnell genug abbremsen können, erklärt der Automobilclub. In diesem Fall ist es erlaubt, die Rettungsgasse zum Ausweichen zu nutzen, danach sollte man sich zügig in die Reihe „einfädeln“.

Auch hier sind bei Verstoß Bußen vorgesehen: wird keine Rettungsgasse gebildet, sind das 200 Euro und zwei Punkte. Werden dabei auch Rettungskräfte behindert, ist mit bis zu 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot zu rechnen.

Auf richtiges Einfädeln achten

Um sich in eine Autoschlange einzureihen, gilt das Reißverschlussprinzip. Verengt sich der Verkehr durch Wegfall einer Spur wie beispielsweise bei Baustellen, soll auf diese Weise ein möglichst zügiges Weiterfahren gewährleistet werden. Festgelegt ist diese Bestimmung in § 7 Abs. 4 StVO. Doch gilt es hier einiges zu beachten. „Wichtig ist, sich nicht frühzeitig einzuordnen, sondern erst kurz vor der Engstelle die Spur zu wechseln“, so der ACE. Wer schon auf der verbleibenden Spur fährt, muss anderen das Einfädeln ermöglichen. Reiht sich ein Fahrer jedoch zu früh ein, versucht gegen den Fluss einen Spurwechsel zu erzwingen oder auch einfach nur Lücken zu schließen, heißt es, kann er dadurch erst recht Stockungen verursachen und unter Umständen wegen Nötigung mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe belangt werden: 

„Bei Straftaten werden drei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt“, sagt der Verkehrsexperte dazu. Zudem könne sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Aber auch im minderen Fall, wenn ein Fahrzeug nicht nach Vorschrift in die Reihe gelassen wird oder man „sich selbst falsch“ einreiht, ohne dass eine Straftat vorliegt, so der Bericht, sind unter Umständen bereits 20 bis 35 Euro fällig.

Abschließend verweist der Autoclub auf den "häufigen Irrglauben", das Reißverschlussprinzip gelte auch beim Einfädeln auf die Autobahn: hier jedoch habe der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn gemäß § 18 Abs. 2 StVO grundsätzlich Vorfahrt.

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