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Abbiegeassistenten: Frist für Förderung verlängert

Nach der Regelung förderfähig sind neben Lkw auch Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrer. Wichtiges Element gegen Abbiegeunfälle.

Abbiegeassistenten können Leben retten. Und sie sind förderfähig. (Foto: Bünnagel)
Abbiegeassistenten können Leben retten. Und sie sind förderfähig. (Foto: Bünnagel)
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Johannes Reichel
von Claus Bünnagel

Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme wird bis 22. November 2021 verlängert (Info: LBO). Förderfähig sind u.a. Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Gefördert wird die Aus- und Nachrüstung als Anteilsfinanzierung. Die Förderung wickelt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab. Förderanträge können über das Antragsportal (Förderprogramm „AAS“) des BAG gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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