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Urteil: Radlerin verursacht Unfall – Pkw-Lenker erhält Mitschuld

 Bild: Ian Valerio/Unsplash
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Gregor Soller

Obwohl eine Radfahrerin regelwidrig auf der Straße fuhr, muss ein Pkw-Fahrer die Hälfte der Kosten für den von der Radlerin maßgeblich mitverursachten Unfall tragen.

Auch wenn ein klar belegbares Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers erheblichen Einfluss auf das Unfallgeschehen hat, muss dies nicht zwangsläufig eine Mithaftung des Unfallgegners ausschließen. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, das sowohl Autofahrer als auch Radfahrerin dazu verurteilte, je 50 Prozent des Schadens zu tragen, obwohl sich die Radfahrerin regelwidrig im Verkehrsraum des Autofahrers bewegte (Az.: 12 U 179/20).

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Artikel Urteil: Radlerin verursacht Unfall – Pkw-Lenker erhält Mitschuld
Seite 80 | Rubrik recht
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