Urteil: Radlerin verursacht Unfall – Pkw-Lenker erhält Mitschuld
Obwohl eine Radfahrerin regelwidrig auf der Straße fuhr, muss ein Pkw-Fahrer die Hälfte der Kosten für den von der Radlerin maßgeblich mitverursachten Unfall tragen.
Auch wenn ein klar belegbares Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers erheblichen Einfluss auf das Unfallgeschehen hat, muss dies nicht zwangsläufig eine Mithaftung des Unfallgegners ausschließen. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, das sowohl Autofahrer als auch Radfahrerin dazu verurteilte, je 50 Prozent des Schadens zu tragen, obwohl sich die Radfahrerin regelwidrig im Verkehrsraum des Autofahrers bewegte (Az.: 12 U 179/20).
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis.◂ Heft-Navigation ▸
Elektromobilität , Newsletter Elektromobilität , IAA Mobility , SUVs und Geländewagen , Hybrid , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Oberklasse- und Sportwagen , Carsharing , Autonomes Fahren (Straßenverkehr) , Ladeinfrastruktur , Verkehrspolitik , Formel E , Brennstoffzellen , Fahrzeug-Vernetzung und -Kommunikation , Fahrzeuge & Fuhrpark , Automotive-Messen & Veranstaltungen , Pkw, Kompakt- und Mittelklasse , Minis und Kleinwagen , E-Auto-Datenbank, E-Mobilität-/Automotive-Newsletter, E-Auto-Tests