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Mieter darf Ladepunkt-Installation selbst bestimmen

 Bild: G. Soller
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Gregor Soller

Seit Ende 2020 haben Mieter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Installation einer Lademöglichkeit in einer privat genutzten Garage oder auf einem Parkplatz.

Nach wie vor scheitert die Installation von Ladestationen vor allem in Gebäuden mit mehreren Eigentümern/Mietern an der Rechtsprechung. Im November 2021 entschied das Amtsgericht München, dass Mieter für die Installation ihres Ladepunktes nicht auf eine selbst gewählte Firma bestehen können. Jetzt entschied das Landgericht München I, dass der Wohnungsmieter das Fachunternehmen für die Installation selbst wählen darf.

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Artikel Mieter darf Ladepunkt-Installation selbst bestimmen
Seite 80 | Rubrik recht
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