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Gebäudereinigungsunternehmen klagt: Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet zu GPS-Kontrollsystemen in Dienstfahrzeugen

Es wird keinen komplett „gläsernen“ Mitarbeiter durch GPS-Ortung geben. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg.

 Bild: Praxis Porsch_Pixabay
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Redaktion (allg.)

Bereits in der Ausgabe 2/2019 hatten wir uns mit der Zulässigkeit von technischen Kontrollmöglichkeiten von Dienstfahrzeugen beschäftigt und die generellen Parameter der Zulässigkeit von entsprechenden Kontrollsystemen dargestellt. Aufgrund eines aktuellen und viel beachteten Urteils des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 19.03.2019, Az.: 4 A 12/19, soll dieses Thema jetzt fortgesetzt und das Urteil des Verwaltungsgerichts besprochen werden.

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Artikel Gebäudereinigungsunternehmen klagt: Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet zu GPS-Kontrollsystemen in Dienstfahrzeugen
Seite 96 | Rubrik recht
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