Führerscheinverlust auch während Corona zumutbar
Wer während der Corona-Pandemie den Führerschein abgeben muss, hat keinen Anspruch, diesen aufgrund unzumutbarer Härte wieder einzufordern. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Eilverfahren entschieden. (Az.: 4 L 1078/20.KO)
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