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Führerscheinverlust auch während Corona zumutbar

 Bild: Erwan Hesry/Unsplash
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Gregor Soller

Wer während der Corona-Pandemie den Führerschein abgeben muss, hat keinen Anspruch, diesen aufgrund unzumutbarer Härte wieder einzufordern. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz im Eilverfahren entschieden. (Az.: 4 L 1078/20.KO)

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Artikel Führerscheinverlust auch während Corona zumutbar
Seite 80 | Rubrik recht
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