Werbung
Werbung

Fahrtenbuchregelung: Für E-Autos einfacher umsetzbar

E-Auto-Fahrerinnen und -fahrer haben bei der Versteuerung gut lachen. Bild: Jenny Ueberberg/Unsplash
E-Auto-Fahrerinnen und -fahrer haben bei der Versteuerung gut lachen. Bild: Jenny Ueberberg/Unsplash
Werbung
Werbung
Gregor Soller

Wer die Privatnutzung von Dienstwagen über das Fahrtenbuch versteuert, sollte für alle Kosten detaillierte Belege haben, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können. E-Autos tun sich da leichter.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fahrtenbuchregelung: Für E-Autos einfacher umsetzbar
Seite 80 | Rubrik recht
Werbung
Werbung