Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an verschiedenen Arbeitstagen
Achtung bei der Entfernungspauschale: Nur wer am selben Tag von der Wohnstätte zur Arbeit und wieder zurückfährt, darf die volle Pauschale abrechnen. Wer an einem Tag zur Arbeit fährt, von dort auf Dienstreise geht und an einem anderen Tag wieder nach Hause zurückkehrt, darf immer nur die Hälfte der Pauschale anwenden. Im zu behandelnden Fall suchte der Kläger regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr zur Wohnstätte aber erst an einem der folgenden Arbeitstage.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Elektromobilität , Newsletter Elektromobilität , IAA Mobility , SUVs und Geländewagen , Hybrid , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Oberklasse- und Sportwagen , Carsharing , Autonomes Fahren (Straßenverkehr) , Ladeinfrastruktur , Verkehrspolitik , Formel E , Brennstoffzellen , Fahrzeug-Vernetzung und -Kommunikation , Fahrzeuge & Fuhrpark , Automotive-Messen & Veranstaltungen , Pkw, Kompakt- und Mittelklasse , Minis und Kleinwagen , E-Auto-Datenbank, E-Mobilität-/Automotive-Newsletter, E-Auto-Tests