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Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an verschiedenen Arbeitstagen

 Bild: spencer-davis-unsplash
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Gregor Soller

Achtung bei der Entfernungspauschale: Nur wer am selben Tag von der Wohnstätte zur Arbeit und wieder zurückfährt, darf die volle Pauschale abrechnen. Wer an einem Tag zur Arbeit fährt, von dort auf Dienstreise geht und an einem anderen Tag wieder nach Hause zurückkehrt, darf immer nur die Hälfte der Pauschale anwenden. Im zu behandelnden Fall suchte der Kläger regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr zur Wohnstätte aber erst an einem der folgenden Arbeitstage.

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Artikel Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an verschiedenen Arbeitstagen
Seite 80 | Rubrik recht
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