Förderung für Diensträder ausgeweitet: Jobrad-Beispielrechnung zeigt Vorteile: Endlich: 0,25-Prozent-Regel auch fürs Dienstrad
Die im November 2019 zunächst nur für Dienstelektroautos und -S-Pedelecs eingeführte Förderung wurde durch eine Anpassung des geltenden Steuererlasses jetzt auf alle Diensträder ausgeweitet. Von der neuen Förderung sollen auch Angestellte profitieren, die ihr Dienstrad bereits seit 1. Januar 2019 erstmals von ihrem Arbeitgeber übernommen haben, wobei für das abgelaufene Jahr noch die 0,5-Prozent-Regel anzusetzen ist.
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