Werbung
Werbung

Förderung für Diensträder ausgeweitet: Jobrad-Beispielrechnung zeigt Vorteile: Endlich: 0,25-Prozent-Regel auch fürs Dienstrad

 Bild: sole bicycles/unsplash
Bild: sole bicycles/unsplash
Werbung
Werbung
Gregor Soller

Die im November 2019 zunächst nur für Dienstelektroautos und -S-Pedelecs eingeführte Förderung wurde durch eine Anpassung des geltenden Steuererlasses jetzt auf alle Diensträder ausgeweitet. Von der neuen Förderung sollen auch Angestellte profitieren, die ihr Dienstrad bereits seit 1. Januar 2019 erstmals von ihrem Arbeitgeber übernommen haben, wobei für das abgelaufene Jahr noch die 0,5-Prozent-Regel anzusetzen ist.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Förderung für Diensträder ausgeweitet: Jobrad-Beispielrechnung zeigt Vorteile: Endlich: 0,25-Prozent-Regel auch fürs Dienstrad
Seite 80 | Rubrik recht
Werbung
Werbung