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Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto: Funkschlüssel-Hack ist kein „Aufbrechen“

 Bild: Bastian Pudill/Unsplash
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Gregor Soller

Schlüssellose Schließsysteme von Fahrzeugen per Funkschlüssel oder Smartphones nutzen Kriminelle gern zum Diebstahl des Fahrzeugs, oder um Gegenstände daraus zu entwenden. Dabei greift nicht die Hausratversicherung, da es sich nicht um ein „Aufbrechen“ im klassischen Sinne handelt.

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Artikel Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto: Funkschlüssel-Hack ist kein „Aufbrechen“
Seite 80 | Rubrik recht
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