Überwachung im Außendienst: GPS-Tracker & RFID-Chips - DSGVO & BGB beachten! Der gläserne Mitarbeiter im Außendienst?
Mitarbeiter im Außendienst, wie Lieferfahrer oder Vertreter, sind nicht verzichtbar. Eine Kontrolle ihrer Tätigkeit durch Arbeitgeber ist aufgrund ihrer Mobilität in der Praxis jedoch nur schwer möglich. An dieser Stelle kommen nun technische Lösungen wie z.B. GPS-Tracker oder RFID-Chips zur Überwachung von Mitarbeitern im Außendienst ins Spiel. Doch sind diese rechtlich zulässig?
Der Einsatz eines entsprechenden Überwachungssystems ist per se jedenfalls nicht unzulässig. Die Arbeitgeber müssen jedoch strenge Spielregeln beachten, welche sich aus den Vorschriften der DS-GVO und des BDSG ergeben.
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