StVG-Gesetzesänderung 2017: Halter haftet verschuldensunabhängig bei autonomen Kfz: Autonomes Fahren – wer wird haften?
Bereits seit 2017 passt der Gesetzgeber das StVG auf die Zukunft des autonomen Fahrens an. Dabei unterscheidet das StVG die Haftung des Führers des Kfz und die des Halters. Der Führer haftet gem. § 18 StVG verschuldensabhängig, doch der Halter haftet verschuldensunabhängig (§ 7 Abs. 1 StVG), d.h. im Zweifel immer, wenn beim Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
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