Grünpfeil nur für Radfahrer: Pilotprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen startet in 9 Städten: Radverkehr: Grüner Pfeil für Radfahrer
In der DDR war er seit 1978 allgegenwärtig: der grüne Pfeil an Ampeln, der ein Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubte, sofern man anhielt und sich vergewisserte, dass die Straße frei ist. In neun deutschen Städten startet die Bundesanstalt für Straßenwesen an 40 Kreuzungen ein neues Pilotprojekt, bei dem der grüne Pfeil nur für Radfahrer gilt. Neu ist, dass dieses Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich den Radfahrern gestattet. Autofahrer müssen warten, bis die Ampel auf Grün springt. Die bisherige Regelung mit dem Grünpfeil für Rechtsabbieger wurde 1994 in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis.◂ Heft-Navigation ▸
Elektromobilität , Newsletter Elektromobilität , IAA Mobility , SUVs und Geländewagen , Hybrid , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Oberklasse- und Sportwagen , Carsharing , Autonomes Fahren (Straßenverkehr) , Ladeinfrastruktur , Verkehrspolitik , Formel E , Brennstoffzellen , Fahrzeug-Vernetzung und -Kommunikation , Fahrzeuge & Fuhrpark , Automotive-Messen & Veranstaltungen , Pkw, Kompakt- und Mittelklasse , Minis und Kleinwagen , E-Auto-Datenbank, E-Mobilität-/Automotive-Newsletter, E-Auto-Tests