Personenbeförderung: Mehr Spielraum
Der Bundestag hat das Recht der Personenbeförderung reformiert, das als Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Grundzügen seit dem Jahr 1935 und in Neufassung seit 1964 in Kraft war. Die Regierungsfraktionen zeigten sich überzeugt, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste den motorisierten Individualverkehr in Städten reduzieren und ländlichen Raum mit effizienter und bezahlbarer Mobilität versorgen können.
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