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Gesetzentwurf Ladeinfrastruktur: EU-Gebäuderichtlinie umsetzen mit gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur: Aus Kür wird Pflicht

 Bild: Volkswagen AG
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Christine Harttmann

Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es ausreichend viele Ladestationen. Nun legt die Regierung den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vor. Sie will damit die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Ausbau der nötigen Infrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umsetzen. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig beim Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen die Infrastruktur für Ladepunkte vorbereitet werden soll.

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Artikel Gesetzentwurf Ladeinfrastruktur: EU-Gebäuderichtlinie umsetzen mit gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur: Aus Kür wird Pflicht
Seite 9 | Rubrik news
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